VERWENDUNG VON VERWEISEN AUF D.O. VON VALPOLICELLA IN VERBUNDPRODUKTEN
Jeder, der die Verweise auf die DOC "Valpolicella" und "Valpolicella Ripasso" und auf die DOCG "Amarone della Valpolicella" oder "Recioto della Valpolicella" für kommerzielle Zwecke benutzen möchte, bei der Etikettierung, Präsentation und/oder Werbung von zusammengesetzten, ausgearbeiteten oder die verarbeiteten Produkte, muss vorab eine spezielle Genehmigung der Genossenschaft zum Schutz der Valpolicella-Weine beantragen und erhalten, gemäß:
- von Artikel 44, Absätze 9 und 10, und Artikel 74, Absatz 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2016, Nr. 238 (Amtsblatt Nr. 302 vom 28. Dezember 2016);
- des Artikels 16 des Dekrets vom 18. Juli 2018, Nr. 238 (Amtsblatt Nr. 232 vom 5. Oktober 2018);
- der Vorschriften für die Verwendung von Verweisen auf die DOC "Valpolicella" "Valpolicella Ripasso" und auf die DOCG "Amarone della Valpolicella" und "Recioto della Valpolicella" bei der Etikettierung, Präsentation und Werbung von Produkten, die ab dem Wein und des entsprechenden von MIPAAF genehmigter Tariftabelle.
DOKUMENTATION ANFRAGEN
Sie können Informationsunterlagen, die erforderlichen Formulare oder sogar reine Informationen anfordern, indem Sie eine E-Mail an areatecnica@consorziovalpolicella.it senden oder das Konsortium zum Schutz der Valpolicella-Weine telefonisch unter +39 0457703194 kontaktieren.